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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

1. Anwendungsbereich der Allgemeinen Ver­trags- und Reisebedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Reise­bedingungen regeln die Rechtsbe­ziehungen zwischen Ihnen und Stohler Tours für von Stohler Tours veranstaltete Reise­arrangements oder andere von Stohler Tours angebotenen Leis­tungen.

1.2. Auf folgende Reisen und Dienstleis­tungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reise­bedingungen nicht Anwendung: Bei allen von Stohler Tours vermittelten «Nur-Flug-Arrangements» gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedin­gungen der verantwortlichen Fluggesell­schaften.

Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reise­arrangements oder Einzelleistungen anderer Reise­veranstalter vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist Stohler Tours nicht Ver­tragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen.

2. Abschluss des Vertrages

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und Stohler Tours kommt mit der vorbehaltlosen An­nahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungs­stelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Stohler Tours wirksam.

2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Preise

Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus den Preislisten von Stohler Tours. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung in der Preis­liste erwähnt ist, pro Person in sFr. bei Unterkunft im Doppel­zimmer. Preisänderungen siehe Ziffer 5.

3.2. Anzahlung (gültig für Abflüge vom 1. Januar - 8. Dezember)

Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist fol­gende Anzahlung zu leisten: Fr. 500.- pro Person. (Für Abflüge vom 9.12 - 31.12. gilt Ziffer 4.3.2.) Erhält die Buchungsstelle die Anzahlung nicht fristgerecht, kann Stohler Tours die Reiseleis­tungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 4.2.f. geltend machen.

3.3. Restzahlung

Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 28 Tage vor Abreise bei der Buchungs­stelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristge­recht, kann Stohler Tours die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 4.2.f. geltend machen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungs­betrag ausgehändigt oder zugestellt.

3.4. Kurzfristige Buchungen

Buchen Sie Ihre Reise weniger als 28 Tage vor Ab­reise, ist der gesamte Rechnungsbe­trag anlässlich der Buchung zu bezahlen.

3.5. Buchungsgebühren; Kosten bei kurz­fristigen Buchungen

Falls Sie ein «Nur-Landarrangement» (ohne Hin- und/oder Rücktransport ab der Schweiz) buchen möchten, erheben wir (sofern in der Preisliste nichts anderes erwähnt ist) eine Buchungsgebühr von Fr. 100.- pro Person.

Bei Hotelbuchungen von Einzelnächten erheben wir zusätzlich eine Reservations­gebühr von Fr. 50.- pro Übernachungsort. Falls die Hotelreser­vierung jedoch im Zusammenhang mit einem bei uns gebuch­ten Flugarrangement reserviert wird, entfällt die Reservationsgebühr, unabhängig davon, wieviele Nächte reserviert werden.

Buchen Sie Ihre Reise weniger als 28 Tage vor Abreise, können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon-, Telefax-, Telex- und Telegrammgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.

3.6. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservation

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes erheben kann.

4. Rücktritts- und Änderungsbedingungen

4.1. Allgemeines

Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise­wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungs­stelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reise­dokumentationen sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurück­zu­geben.

4.2. Bearbeitungsgebühr

Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 100.-, pro Auftrag maximal Fr. 200.- als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. auch Ziffer 4.3.). Dazu kommen noch evt. Telefon-, Telefax, Telex- oder Telegrammge­bühren. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die obligatorische Annullationskosten­ver­sicherung (s. Ziffer 11) gedeckt.

4.3. Annullationskosten

4.3.1. Sagen Sie die Reise weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchun­gen vornehmen las­sen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungs­gebühren (Ziffer 4.2.) folgende Annullationskosten erhoben (vom 9. - 31. Dezember gelten die Annullationskos­ten gemäss Ziffer 4.3.2):

30 - 22 Tage vor Abflug: 25 % vom Pauschalpreis

21 - 0 Tage vor Abflug: 80 % vom Pauschalpreis

Jeder Reiseteilnehmer, der sich nicht oder zu spät oder ohne die notwendigen Reisedoku­mente zum Abflug einfindet, schuldet dem Reiseveranstalter 100 % des Pauschal­preises.

4.3.2. spezielle Bedingungen und Annullations­kosten für Abflüge vom 9. - 31. Dezember:

Bei schriftlicher Bestätigung der Reise ist eine Anzahlung von 15 % zu leisten, die dem Teil­nehmer keinesfalls zurückerstattet wird und Stohler Tours verfällt. Der Verlust dieser Anzah­lung ist durch die obligatorische Annullations­kosten­versicherung (siehe Ziffer 11) nicht gedeckt. Wir empfehlen daher, eine Zusatzversicherung zur Deckung dieses Betrages abzuschliessen. Ihr Reisebüro berät Sie gerne. Sagen Sie die Reise vor Reisebeginn ab, werden folgende Annu­llations­kosten erhoben:

Bis 61 Tage vor Abflug: 15 % vom Pauschalpreis

60 - 30 Tage vor Abflug: 30 % vom Pauschalpreis

29 - 22 Tage vor Abflug: 50 % vom Pauschalpreis

21 - 0 Tage vor Abflug: 80 % vom Pauschalpreis

Jeder Reiseteilnehmer, der sich nicht oder zu spät oder ohne die notwendigen Reisedoku­mente zum Abflug einfindet, schuldet dem Reiseveranstalter 100 % des Pauschal­preises.

4.4. Annullationskostenversicherung

Die Annullationskosten werden in unter Ziffer 11 beschriebenen Härtefällen von der obli­gatorischen Annullationskostenversiche­rung übernommen. Die Leistungen richten sich nach der geltenden Versicherungspolice.

5. Änderungen des Reiseprogrammes oder der Preise

5.1. Änderungen vor Vertragsabschluss

Stohler Tours behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbe­schrei­bungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertrags­abschluss über diese Änderungen.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsab­schluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiser­höhungen können sich aus

a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungs­kosten (einschliesslich der Treib­stoff­zuschläge);

b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flug­hafen­taxen, Lande­gebühren, Ein- und Ausschif­fungs­gebühren usw);

c) Wechselkursänderungen oder

d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) ergeben.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reise­leistungen, so können sie an Sie weiterge­geben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.

Stohler Tours wird die Preiserhöhung bis spätes­tens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.3. genannten Rechte zu.

5.3. Rechte des Reiseteilnehmers bei Änderungen des Reiseprogrammes und der Preise nach Vertragsabschluss

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu einer er­heblichen Änderung eines wesentlichen Vertrags­punktes, oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so

haben Sie folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;

b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zu­rück­treten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rücker­stattet;

c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rücker­stattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).

6. Annullation der Reise durch Stohler Tours

6.1. Annullation aus Gründen, die der Reiseteilnehmer verursacht

Stohler Tours ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Stohler Tours Ihnen den bereits bezahlten Reise­preis zurück; weitergehende An­sprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annul­lations­kosten gemäss 4.2 f . und weitere Schaden­ersatzforderungen.

6.2. Mindestteilnehmerzahl

Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Stohler Tours die Reise bis spätestens 14 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.3.; weiter­gehende Forderungen sind ausge­schlos­sen.

6.3. Höhere Gewalt, Streiks

Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Natur­kata­strophen, Epidemien, Unruhen), behör­dliche Mass­nahmen oder Streiks können Stohler Tours veran­lassen, die Reise ab­zu­sagen. In einem solchen Fall orientiert Sie Stohler Tours so rasch als möglich.

Wird die Reise abgesagt, ist Stohler Tours bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten.

Nehmen Sie an dieser Ersatzreise teil, wird der bereits bezahlte Reisepreis an die Ersatzreise angerechnet, eine allfällige Preisdifferenz wird Ihnen rückerstattet. Nehmen Sie an der Ersatz­reise nicht teil, wird Ihnen der bezahlte Reisepreis unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Forde­rungen sind ausgeschlossen (zum formellen Vor­gehen siehe Ziffer 5.3.).

6.4. Umtriebsentschädigung

Wenn die Reise infolge Nichterreichen der Min­destteilnehmerzahl (Ziffer 6.2.) oder aus anderen Grün­den abgesagt werden muss, und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, zahlen wir Ihnen eine Umtriebsentschädi­gung von Fr. 100.- pro Per­son, maximal Fr. 200.- pro Auftrag.

7. Änderungen des Programmes und Leistungsausfälle während Ihrer Reise

7.1. Sollte während der Reise eine Programm­änderung vorgenommen werden, die einen er­heblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, ver­gütet Ihnen Stohler Tours eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.

7.2. Wird ein erheblicher Teil der verein­barten Reise nicht erbracht, oder lehnen Sie aus wich­tigen Gründen Programmände­rungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reise­teilen vorgesehen sind, ab, wird Ihnen die Stohler Tours-Reiseleitung, die örtliche Stohler Tours-Vertretung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Stohler Tours vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen.

Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziffer 10.

8. Vorzeitiger Abbruch Ihrer Reise

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie Stohler Tours nicht belastet werden.

In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkran­kung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Stohler Tours-Reiseleitung, die örtliche Stohler Tours-Vertretung oder der Leistungs­träger soweit als möglich bei der Organi­sation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammen­hang die Konditionen der obligato­rischen Annullations- und Rückreiseversicherung unter Ziffer 11.

9. Reklamationen

9.1. Rechte und Pflichten bei Be­anstandun­gen und Abhilfeverlangen

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung, oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Stohler Tours-Reise­leitung, der örtlichen Stohler Tours-Vertre­tung oder dem Leistungsträger unver­züglich diesen Mangel oder Schaden zu bean­standen und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

9.2. Die Reiseleitung, die örtliche Stohler Tours-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise ange­messenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich, oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen Stohler Tours-Ver­tretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung, der örtliche Stohler Tours-Vertreter oder der Leistungsträger ist ver­pflichtet, den Sach­verhalt und Ihre Beanstandung schriftlich fest­zu­halten. - Sie sind jedoch nicht be­rechtigt, irgendwelche Schadenersatzforde­run­gen udgl. anzuerkennen. Dies ist eine notwendige Voraus­setzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen.

9.3. Selbstabhilfe

Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird, und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entsprechenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkate­gorie, Trans­port­mittel usw.) und gegen Belege er­setzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel be­anstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffern 9.1. und 9.2.) verlangt. (Zur Höhe dieses Schaden­ersatzes siehe Ziffer 10).

9.4. Geltendmachung Ihrer Forderung gegenüber Stohler Tours

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Scha­den­ersatzforderungen gegenüber Stohler Tours geltend machen wollen, müs­sen Sie Ihre Bean­standung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schrift­lich Stohler Tours unterbreiten. Ihrer Bean­stan­dung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Stohler Tours-Vertretung oder des Leistungs­trägers beizulegen.

10. Haftung von Stohler Tours

10.1. Allgemeines

Stohler Tours vergütet Ihnen den Wert ver­einbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht er­brachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, so­weit es der Stohler Tours-Reiseleitung, der örtlichen Stohler Tours-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu er­bringen (zur Höhe der Forderung siehe Ziffer 10.2.4).

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungs­aus­schlüsse

10.2.1. Internationale Abkommen

Enthalten internationale Abkommen Be­schrän­kungen der Entschädigung bei Schäden aus Nicht­erfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Stohler Tours auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen.

Internationale Abkommen mit Haftungsbe­schrän­kungen bestehen insbesondere im Transport­wesen (wie im Luftverkehr, in der Schiffahrt auf Hoher See und im Eisenbahn­verkehr).

10.2.2. Haftungsausschlüsse

Stohler Tours haftet nicht, wenn die Nichter­füllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurück­zuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;

b) auf unvorhersehbare oder nicht abwend­bare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Stohler Tours, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte..

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatz­pflicht von Stohler Tours ausgeschlossen.

10.2.3. Personenschäden, Unfälle und Er­krankungen

Für Personenschäden, Tod, Körperver­letzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Stohler Tours, sofern die Schäden durch Stohler Tours oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben inter­nationale Abkom­men (Ziffer 10.2.1.)

10.2.4. Sach- und Vermögensschäden

Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nichtgehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Stohler Tours auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahr­lässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in interna­tionalen Abkommen.

10.3. Veranstaltungen während der Reise

Ausserhalb des vereinbarten Reisepro­gramms kön­nen u.U. während der Reise örtliche Ver­anstaltungen oder Ausflüge ge­bucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veran­staltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Dies gilt insbesondere für Windsurfmieten, Tauch­gänge sowie für Safaris, die nicht durch Stohler Tours im voraus gebucht wurden. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von Stohler veranstaltete Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemei­nen Vertrags- und Reise­bedingungen.

11. Versicherungen

Im mit der «Elvia» abgeschlossenen, obliga­to­rischen Versicherungspaket von SFR. 55.- sind die unter Ziffer 11.1. und 11.2. erwähnten «Annullationskostenversiche­rung» und «Extrarück­reise­kostenversiche­rung» inbegriffen:

11.1. Annullationskostenversicherung

Sie deckt den rechtmässigen Inhaber des Ver­siche­rungsausweises in der Zeit zwischen dem Tag der Buchung und dem Reiseantritt für die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten bei folgenden Ereig­nissen: Bei plötzlich eintretender schwerer Krankheit, schwerem Unfall oder Tod des Teilnehmers oder von dessen Kindern, Ehegatten, Geschwistern, Eltern, Schwieger­eltern oder eines gemeinsam gebuchten Reisepartners (Nachweis wie detailliertes Arztzeugnis, Beschei­nigung des Todesfalls und andere offizielle Atteste sind uner­lässlich). Ausserdem bei bedeutenden Sach­schäden infolge Feuersbrunst oder Elemen­tar­ereignissen, die das Eigentum des Teil­nehmers betreffen und seine Anwesenheit zu Hause erforderlich machen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Krankheiten oder Un­fälle, die bei der Reiseanmeldung bereits bestanden haben.

Sie erhalten mit den Reisedokumenten den Versicherungsausweis und die detaillierten Be­dingungen.

11.2. Extrarückreisekostenversicherung

Bei Ereignissen während der Reise (schwere Krankheit, Unfall oder Tod des Reiseteil­nehmers oder eines Angehörigen zu Hause) bietet diese Versicherung den idealen Schutz für die teils erheblichen Mehrkosten einer even­tuell nicht planmässigen direkten Rück­reise. Beachten Sie bitte die Versiche­rungsbedingungen auf Ihrer Police.

11.3. Zusatzversicherungen

Wir empfehlen Ihnen, sich um einen ange­messenen Versicherungsschutz zu küm­mern, d.h. Ihre private Versicherung vor der Buchung dies­bezüglich genau zu prüfen. Wir unterbreiten Ihnen gerne bei der Buchung oder zusammen mit den Reiseunterlagen Vorschläge für Flug-, Reiseunfall-, Reise­kranken- und Reisegepäck-versicherung. Fragen Sie Ihr Reisebüro.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheits­vorschriften

12.1. Die Einreisevorschriften für Schwei­zer Bürger ersehen Sie in unseren Prospekten. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger anderer Staaten erhalten Sie auf Ihre Bitte eine entsprechende Liste von Ihrer Buchungsstelle.

12.2. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reise­doku­ment nicht erhältlich sein, oder wird es zu spät ausgestellt, und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen.

12.3. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvor­schriften verantwortlich. Über­prüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwen­digen Dokumente auf sich tragen.

12.4. Stohler Tours macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. - Gleichfalls weist Sie Stohler Tours ausdrücklich auf die gesetz­lichen Folgen verbotener Waren- und an­derer Einfuhren hin.

13. Rückbestätigung von Flugtickets

Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verant­wortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. - Versäumte Rück­be­stätigungen können zum Verlust des Trans­portanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

14. Anwendbares Recht

Der zwischen Stohler Tours und Ihnen abge­schlossene Vertrag untersteht dem schweize­rischen Recht.

15. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitig­keiten aus Verträgen zwischen Stohler Tours und dem Reiseteilnehmer ist Genf.

16. Sicherstellung

Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schwei­zer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammen­hang mit Ihrer Buchung einbezahlten Be­träge. Detailliert Auskunft gibt Ihnen die Broschüre «Garantiert hin und zurück», die Sie bei uns oder in Ihrem dem Garantiefonds angeschlossenen Reisebüro erhal­ten.

17. Organisation und technische Durch­führung:

Stohler Tours, ein Unternehmen der Stohl-Air

Voyages SA, 81, avenue Louis-Casaï, 1216 Genf-Cointrin